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FAQ - Fragen und Antworten

Wie bin ich und wie ist mein Eigentum versichert?

Airbnb bietet erstens die sog. «Versicherung zum Schutz von Gastgebern», die mögliche Schäden an Deinem Eigentum übernimmt und die sog. «Gastgeber-Garantie», die Ansprüche von Dritten deckt, an. Die Versicherung zum Schutz von Gastgebern greift z.B., wenn Dein Stuhl (wenn er Dir gehört) beschädigt wird und die Gastgeber-Garantie greift z.B., wenn der Gast das Waschbecken (wenn die Wohnung nicht Dir, sondern einem Vermieter gehört) beschädigt. Somit ist jede Buchung automatisch versichert.

Wie ist das mit der Reinigung meiner Wohnung?

Deine Unterkunft wird vor und nach jedem Gast gereinigt. Wenn Du wiederkommst wirst Du also eine saubere und gereinigte Wohnung wiederfinden.

Wie funktioniert das mit den Hygieneartikeln/Bettwäsche?

Wir stellen unsere standardisierten Bettbezüge für die Gäste zur Verfügung, sodass Deine Wäsche nicht von den Gästen verwendet wird. Das gleiche gilt auch für Handtücher für Küche und Bad. Müllsäcke und weitere Verbrauchsartikel für den Haushalt werden ebenfalls von uns bereit gestellt.

Lohnt sich eine Vermietung zu Corona Zeiten?

Viele Gäste meiden Hotels, sofern diese überhaupt geöffnet haben dürfen. So erleben private Unterkünfte und regionaler Tourismus mehr Gäste aus dem Inland. Die Preise sind aber aufgrund der weggebrochenen Gäste aus dem Ausland trotzdem gesunken. Die Situation ändert sich auch schnell mit den erlassenen Massnahmen und wir beachten diese beim erbringen unserer Dienstleistung.

Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis bitten?

Ja. Für die Untervermietung Deiner Unterkunft an Feriengäste muss der Vermieter um Erlaubnis gebeten werden. Die Vermietung auf Airbnb ist mietrechtlich eine Untervermietung durch den Mieter an Feriengäste und ist legal. Es gibt allerdings Unterschiede bei einzelnen Zimmern und gesamten Wohnungen. Gerne beraten wir Dich dabei, wie Du das Einverständnis vom Vermieter bekommst. Rechtlich gesehen darf der Vermieter Deinen Mietvertrag auch bei vorher nicht angefragter Untervermietung nicht kündigen. Wir empfehlen allerdings immer ein gute Kommunikation, um ein gutes Mietverhältnis zu wahren.

Mit welchen Einnahmen kann ich rechnen?

Die Höhe der Einnahmen variieren sich natürlich je nach Wohnungsgrösse, -aussehen, -standort sowie externen Einflussfaktoren. Wenn wir eine Wohnung mit einem Schlafzimmer nahe der Uni als Beispiel nehmen, kannst Du davon ausgehen, dass bei durchschnittlichen Preisen von etwa 70 CHF/Nacht bei einer gewöhnlichen Auslastung (~20/30 Tagen pro Monat) innert einem Monat ca. 1400 CHF rausspringen, von denen dir die Hälfte, also 700 CHF zustehen würden. Aus unserer Hälfte zahlen wir noch die Waschkosten, Müllsäcke und sonstige zusätzliche Reinigungskosten. Steigt die Auslastung, steigen somit auch die Erträge. Dies sind natürlich nur grobe Schätzungen aus vergangenen Daten, also nehme die Zahlen bitte nicht als selbstverständlich hin.

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